Beruf Steuerberater
Unser Steuerrecht wird zweifelsfrei immer komplizierter und auch die Anforderungen in qualitativer Hinsicht an einen Steuerberater werden immer höher. Dies betrifft sowohl den Einzelunternehmer, also kleine Firmen, den Mittelstand als auch Großunternehmen. Aber auch der einzelne Steuerbürger kann mit steuerrechtlichen Fragen konfrontiert werden, die das Wissen und Können eines Steuerberaters fordern.
Der Beruf Steuerberater gilt als sogenannter “Freier Beruf”, ist vielseitig und anspruchsvoll zugleich. Er wird dem Bereich der Dienstleistung zugeordnet. Aufgrund der hohen Bedeutung und Anforderungen, die dieses Berufsbild mit sich bringt, kann nur zum Steuerberater berufen werden, wer die Vorraussetzungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG § 35 ff) erfüllt. Ihren Beruf üben sie vor allem als Anfänger entweder als Angestellter oder freier Mitarbeiter, z. B. in einer Steuer- oder Anwaltskanzlei aus.
In den meisten Fällen gilt diese Zeit als Vorbereitung auf die eigene Selbständigkeit in Form einer eigenen Kanzlei.
Der Steuerberater vertritt die Interessen des Steuerzahlers. Er gilt als unabhängig und steht mit seinen Fachkenntnissen, von der Erstellung bis zur Abgabe von Steuererklärungen zur Verfügung. Das Ziel ist, alle Möglichkeiten der Steuerersparnis auszuschöpfen. Doch auch für betriebswirtschaftliche Frage steht er zu Verfügung.
Das Tätigkeitsfeld beginnt bereits bei der Erstellung des sogenannten Lohnsteuerjahresausgleichs. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe, die gesetzlich bestimmt ist, entsteht die jährliche Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sobald alle notwendigen Unterlagen dem Steuerberater übergeben wurden, erstellt er diese Erklärungen. Dort wo Buchführungspflicht besteht, übernimmt er die Führung dieser Bücher einschliesslich aller Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang. Er erstellt den sogenannten Jahresabschluss sowie alle erforderlichen Erläuterungen dazu.
Desweiteren übernimmt er die Prüfung von Steuerbescheiden, falls notwendig übernimmt er auch das Widerspruchsfahren.
Ebenso steht er zur Verfügung, wenn es beispielsweise um Bußgeldverfahren oder sogar Steuerstrafsachen geht.
Bei dieser groben Zusammenstellung sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass der Steuerberater auch als autarker und neutraler Gutachter von den entsprechenden Gerichten zu Rate gezogen werden kann.
Augsburg: Steuerberater Augsburg,
Fahrschulen: Fahrschule in Regensburg,
Nagelstudios: Nagelstudio Regensburg,
Rechtsanwalt: Anwalt Regensburg,
Finanzberatung: Finanzberater Regensburg.
Bundessteuerberaterkammer: Bundessteuerberaterkammer.
Steuerberater in Regensburg und Steuerberater im Landkreis Regensburg.